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Rechtzeitiges Einlangen einer E-Mail bei Gericht

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Rechtzeitiges Einlangen einer E-Mail bei Gericht

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Wenn es eine Frist einzuhalten gilt, ist es von großer Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail als eingelangt gilt.

Der OGH hat sich dazu in einer Entscheidung geäußert. Eine E-Mail gilt ab dem Zeitpunkt als eingelangt, ab dem sie vom Server des Gerichts empfangen wurde. Der Zeitpunkt des Einlangens kann deshalb auch außerhalb der Amtsstunden erfolgen.

Stand: 13. Oktober 2011

Operngasse 18/12A – 16
1040 Wien
Telefon +43 1 58610450
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